
Erstellt am Samstag, 01. November 2014 15:45
Kunden und Geschäftspartner von RCS Audio-Systems bieten wir dieses Jahr, vier Termine für die komplette Schulung mit Prüfung zur verantwortlichen Person (Fachkraft SAA) nach DIN 14675 an.
In jedem Unternehmen muss ein Mitarbeiter tätig sein, der die Prüfung zur verantwortlichen Person SAA nach DIN 14675 erfolgreich bestanden hat. Es ist völlig egal, bei welcher Gesellschaft Sie die Prüfung durchgeführt haben. Die Prüfungsfragen wurden unter allen Zertifizierungsgesellschaften angeglichen. Das bedeutet, dass die Prüfung bei allen Gesellschaften 100%ig identisch ist. Aus den insgesamt ca. 450 Fragen kommen 70 Fragen in der Prüfung vor.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich die Prüfungsfragen Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu. Der Prüfungsfragenkatalog hat den aktuellen Stand von 04.2012. Anders als wie bei der Prüfung zur verantwortlichen Person BMA ist bei der Prüfung SAA keine Planung und Projektierung einer Anlage erforderlich. Die Prüfung ist personenbezogen, eine Wiederholung in regelmäßigen Abständen ist nicht erforderlich.
Tag 1 | 10:00 - 17:00 Uhr | Schulung |
Tag 2 | 09:00 - 17:00 Uhr | Schulung |
Tag 3 | 09:00 - 10:00 Uhr 10:00 - 11:30 Uhr |
Prüfungsvorbereitung Prüfung durch TÜV |
Lehrgangsgebühr pro Person: (inkl. Verpflegung) |
EUR 425,– (zzgl. MwSt.) |
Prüfungskosten TÜV SÜD | EUR 420,– (zzgl. MwSt.) |
RCS Audio-Systems GmbH, Gewerbepark Markfeld 5, 83043 Bad Aibling
mindestens 8, maximal 12 Personen (Wir bitten daher um schnellstmögliche Anmeldung)
Direkt über das Anmeldeformular oder per Telefon unter: 08061-3501-0.
Info zum Thema SAA Schulung: |
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![]() Hinweis: Es ist kein Problem die Prüfung zur verantwortlichen Person bei einem anderen Unternehmen durchzuführen, als bei dem Unternehmen, bei dem man sich später nach DIN 14675 zertifizieren lässt. Hinweis: Die Prüfung ist personenbezogen und nicht firmenbezogen. Sie gilt ein Leben lang. Es erfolgt keine Wiederholungsprüfung. Empfehlung: An jedem Standort muss immer ein Mitarbeiter tätig sein, der die Prüfung zur verantwortlichen Person SAA bestanden hat. Deshalb sollte ggf. auch der Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens die Prüfung ablegen. |
Unterstützt durch unseren Kooperationspartner
Unternehmensberatung Wenzel
Unser Partner im Bereich Zertifizierung nach DIN 14675:2012-4 für Sprachalarmanlagen inklusive ISO 9001.
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